Behörden und Werbeträger anlegen
Wer genehmigt Plakate oder vermietet Flächen und wie reichen Sie Anträge ein.
Diese Anleitung gilt für Version 2026.10.4.
Worum es geht
Für Plakate im öffentlichen Raum brauchen Sie meist eine Genehmigung der Gemeinde. Für Großflächen fragen Sie einen Werbeträger an. Beides legen Sie hier einmal an. Danach können Anträge mit wenigen Klicks raus.
Eine Behörde anlegen
- Öffnen Sie Genehmigungen und dann Behörden.
- Klicken Sie auf Neue Behörde.
- Geben Sie Name, Gemeinde und AGS ein.
- Wählen Sie, wie Anträge eingehen.
- Speichern Sie.
Fristen
Tragen Sie die Antragsfrist und die Anlieferung der Plakate ein. Daraus berechnet die Plattform für jede Buchung den spätesten Termin.
Hinweise zu einzelnen Feldern
- Gliederung: Die Gliederung, die diese Behörde nutzt. Untergliederungen können sie mitnutzen.
- Name: Der Name der Behörde oder des Werbeträgers. Zum Beispiel „Ordnungsamt Musterstadt“ (fiktiv).
- Gemeinde: Die Gemeinde, für die die Behörde zuständig ist.
- Ags: Der amtliche Gemeindeschlüssel mit 8 Ziffern. So ordnet das System neue Standorte automatisch zu.
- Verfahren: Wie nimmt die Behörde Anträge an: per E-Mail, über ein Portal oder auf Papier?
- Email: An diese Adresse geht der Antrag. Sie ist Pflicht, wenn der Antrag per E-Mail eingeht.
- Vorlage: Betreff und Text sind Vorlagen. Leer heißt: Es gilt der Standardtext der Plattform.
- Portal: Der Link zum Antragsportal. Er muss mit https beginnen.
- Gebuehr: Die Gebühr in Euro. Leer heißt: keine oder unbekannt.
- Hinweise: Diese Hinweise erscheinen beim Einreichen. Schreiben Sie keine Namen von Personen hinein.