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Das Impressum der Website (dynamisch)

Das Impressum füllt sich aus den Daten der Gliederung. So sehen Sie, ob Pflichtangaben fehlen, und wo Sie sie ergänzen.

Diese Anleitung gilt für Version 2026.10.4.

Wie das Impressum entsteht

Das Impressum einer Website ist ein Block: „Impressum (dynamisch)“. Er schreibt die Angaben nicht fest in die Seite, sondern holt sie bei jedem Aufruf aus den Daten der Gliederung. Ändert sich zum Beispiel die Anschrift, ist das Impressum sofort aktuell.

Woher die Angaben kommen:

AngabeQuelle
Name, Anschrift, E-Mail, TelefonProfil der Gliederung bzw. die Geschäftsstelle unter Orte
VertretungsberechtigteÄmter, deren Rolle in den Einstellungen als „Impressum: Vertretungsberechtigte“ markiert ist
Verantwortliche Person (V.i.S.d.P.)Auswahl im Block „Impressum (dynamisch)“
Rechtsform, ZusätzeEinstellungen, Rubrik Website

Auf Websites einzelner Personen (zum Beispiel Abgeordnete) stehen dort die Person und ihr Büro.

Fehlende Angaben finden

  1. Öffnen Sie in Parteimanager Websites und dann Ihre Website.
  2. In den Einstellungen der Website zeigt der Abschnitt Impressum, ob alle Pflichtangaben da sind.
  3. Fehlt etwas, steht dort, was fehlt und wo Sie es eintragen. Mit „Seite … bearbeiten“ springen Sie zur Seite.
Impressums-Prüfung in den Website-Einstellungen mit fehlenden Pflichtangaben (fiktive Daten) (Bild folgt)
Impressums-Prüfung in den Website-Einstellungen mit fehlenden Pflichtangaben (fiktive Daten)

Solange Pflichtangaben fehlen, sehen Besucherinnen und Besucher an dieser Stelle einen neutralen Hinweis. Beim Veröffentlichen der Website fragt die Prüfung noch einmal nach.

Die verantwortliche Person wählen

  1. Öffnen Sie die Seite mit dem Impressum im Seiten-Editor.
  2. Wählen Sie den Block Impressum (dynamisch).
  3. Wählen Sie unter „Verantwortlich nach § 18 Abs. 2 MStV (V.i.S.d.P.)“ die Person.
  4. Speichern und veröffentlichen Sie die Seite.

Ein von Hand gepflegtes Impressum

Steht das Impressum noch als normaler Text auf der Seite, prüft die Plattform die Pflichtangaben nicht. Die Prüfung empfiehlt dann, den Block „Impressum (dynamisch)“ zu verwenden.

Hinweis: Die Texte und die rechtliche Einordnung sind Entwürfe. Die rechtliche Prüfung des Impressums liegt bei Ihrer Organisation.